Die Bundesregierung hat ein riesiges Energiepaket gegen die Teuerung geschnürt: Mit insgesamt 4 Milliarden Euro geht man gegen die steigenden Preise und die damit verbundenen Auswirkungen für die Privathaushalte und Unternehmen vor. "Von günstigeren Öffi-Preisen, die wir auch in St. Pölten vorgeschlagen haben, bis zur 90 prozentigen Senkung der Energieabgaben umfasst das Paket viele Maßnahmen, die eine Entlastung in den Geldbörsen bringen werden. Es ist ein Paket, das sich sehen lassen kann und ist in der Relation 10 Mal größer als jene Maßnahmen, die in Deutschland ergriffen werden", ist der St. Pöltner ÖVP-Bundesrat Florian Krumböck überzeugt.
"Das bringt einer Familie aus dem Bezirk St. Pölten mit einem Pendler, der etwa 50 Kilometer pendelt (zB Pressbaum - St. Pölten) eine zusätzliche Entlastung in Höhe von rund 900 Euro (bis 30.6.2023). Gemeinsam mit der Entlastung aus der Steuerreform und dem bereits im Parlament beschlossenen Teuerungsausgleich wird diese Familie in Summe um fast 3.000 Euro entlastet", rechnet Krumböck vor.
"Entlastungen gibt es auch in der Wirtschaft: Ein Hotel mit rund 50 Mitarbeitern profitiert von unseren Maßnahmen mit rund 20.000 Euro. Ein großes Industrieunternehmen wird um 3 Millionen Euro entlastet", so der Bundesrat
90% weniger Energieabgaben
Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, senken wir die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30. Juni 2023. Das bringt eine Entlastung von rund 900 Mio. Euro.
Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler
50 prozentige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieherinnen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.
Öffi-Fahren soll günstiger werden
Noch heuer sollen 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Diese Preissenkungen sollen aller Voraussicht nach über die regionalen Klimatickets umgesetzt werden.
Zusätzlich dazu soll es einen Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen z.B bei Schülerfreifahrten geben.
Freier Wettbewerb soll geschützt werden
Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt, der dem Justizministerium zugehörig ist, zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die Bundeswettbewerbsbehörde übermittelt.
Entlastung für Wirtschaft und Landwirtschaft
Eine Entlastung gibt es auch für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. (Befristet bis 30.06.2023).
Mit einer Liquiditätshilfe für Unternehmen durch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023) sollen schwierige Finanzierungssituationen vermieden und Arbeitsplätze geschützt werden.
Unterstützung erhalten Betriebe ebenfalls beim raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für 2022 und 2023.
Die Landwirtschaft profitiert vom Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß (befristet bis 30.06.2023).
Einsatz für Energieunabhängigkeit
Die Bundesregierung hat auch eine Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte beschlossen. Hierfür sollen insgesamt 250 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Bereits beschlossen: Energiekostenausgleich & Aussetzung der Ökostrompauschale
Bereits im Parlament beschlossen wurde der Energiekostenausgleich, der jedem Haushalt einen Energiekosten-Gutschein in Höhe von 150 Euro ermöglicht. Besonders betroffenen Haushalte (Mindestsicherungsbezieher, Studienbeihilfenbezieher, Arbeitslose, etc.) erhalten insgesamt 300 Euro, die direkt ausbezahlt wurden bzw. werden. Das Aussetzen der Ökostrompauschale schlägt sich in Privathaushalten nochmals mit 90 bis 100 Euro nieder.
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