Zum Jahresende hat sich das Parlament mit der Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich befasst. Notwendig wurde dies durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der das bisherige Verbot aufgehoben hat. In einem nächsten Schritt wird sich das Parlament nun mit zusätzlichen Mitteln für die Palliativ- und Hospizversorgung befassen. "Mittel, von denen auch die Institutionen in St. Pölten profitieren werden", so Bundesrat Florian Krumböck.
„Nach der Neuregelung der Sterbehilfe liegt der Fokus in der Gesetzgebung nun auf der Stärkung von Einrichtungen wie dem Hospiz im Pflege- und Betreuungszentrum Haus an der Traisen. Das ist wichtig, denn zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde“, so der St. Pöltner Bundesrat Florian Krumböck, der sich dazu mit Peter Krammer, Obmann des Hospizvereins „Haus an der Traisen“, zu einem Gespräch traf.
108 Millionen Euro seitens des Bundes
Konkret sollen mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz in den Jahren 2022 bis 2024 in ganz Österreich 108 Millionen Euro des Bundes für den Ausbau des Hospiz- und Palliativangebots zur Verfügung gestellt werden. Länder und Sozialversicherungen müssen jeweils den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. "Diese Mittel dienen zum Ausbau des Angebots, der Sicherstellung des laufenden Betriebs, der Durchführung von Vorsorge- und Informationsgesprächen sowie der Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, erklärt Krumböck.
Gutes Netz in Niederösterreich
„Dieser neue Fonds ist eine wichtige Initiative für mehr Würde am Lebensende. Ihm liegen klare Qualitätskriterien sowie verbindliche Ausbaupläne zu Grunde. In Niederösterreich können wir bereits auf ein gutes Netz an Einrichtungen, Angeboten und freiwilligen Initiativen blicken, wobei mit zusätzlichen Mitteln auch hier noch Verbesserungen möglich sind. Ein derart breites Netz an Hospiz- und Palliativversorgung gibt es aber nicht in ganz Österreich. Deshalb ist der geplante Beschluss ein wichtiger Schritt für viele Menschen“, ist Peter Krammer überzeugt. Er unterstützt mit dem Hospizverein die Arbeit der das stationäre Hospiz bzw. des Tageshospiz im PBZ St. Pölten.
Breites Angebot im Bezirk St. Pölten
Gestärkt wird aber nicht nur das Angebot im PBZ St. Pölten, wie der Bundesrat betont: „Schon jetzt gibt es ein viel breiteres Angebot im Bezirk. Dazu zählen etwa das Hospizteam der Caritas St. Pölten, das Palliativ-Supportteam des Hilfswerks NÖ oder HOKI NÖ bzw. das KI-JU-PALL-Team, die sich um die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien kümmern.“
Neuregelung der Sterbehilfe
Gestartet hat die Beratung über das Lebensende mit der Aufhebung des vollständigen Verbots der Sterbehilfe durch den Verfassungsgerichtshof. Ohne Neuregelung des assistierten Suizids wäre dieser generell straffrei geworden. Nun ist klargestellt, dass nur volljährigen und voll entscheidungsfähigen Personen, die an einer unheilbaren Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes leiden, der Weg zum assistierten Suizid offensteht.
"Mit der gesetzlichen Regelung für die Sterbehilfe und dem Ausbau des Hospiz- und Palliativangebots können wir dafür sorgen, dass Schwerkranke nicht alleine durch die Hand, sondern vor allem an der Hand von Menschen ein würdiges Lebensende finden können" - Florian Krumböck
„Wichtig ist, dass niemand sich zum Sterben gezwungen fühlt, weil er oder sie meint, eine Last zu sein. Genauso wichtig ist, dass niemand zur Mitwirkung am Suizid gezwungen werden kann, weshalb auch hier die Freiwilligkeit etwa für Ärztinnen und Ärzte festgehalten wurde. Mit der gesetzlichen Regelung für die Sterbehilfe und dem Ausbau des Hospiz- und Palliativangebots können wir dafür sorgen, dass Schwerkranke nicht alleine durch die Hand, sondern vor allem an der Hand von Menschen ein würdiges Lebensende finden können“, so Krumböck.
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