Mit den heutigen Beschlüssen des Bundesrats wurde ein wichtiger Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung zur Umsetzung gebracht. Bundesrat Krumböck: „Alleine mit der Sonderzahlung der Familienbeihilfe im August und dem Entlastungsbonus im Oktober erhalten St. Pöltnerinnen und St. Pöltner über 90 Millionen Euro an Unterstützung durch die Bundesregierung.“
Neben der Steuerreform und den ersten Maßnahmenpaketen, bringt man seitens der Bundesregierung nun neue Mittel auf den Weg, um die Bürgerinnen und Bürger im Kampf gegen die Teuerung zu unterstützen. "Im August erhalten Familien eine Sonderzahlung der Familienbeihilfe von 180 Euro. Im Oktober kommt der Entlastungsbonus, der 500 Euro für jeden Erwachsenen und 250 für jedes Kind unter 18 Jahren bringt. Für besonders betroffene Gruppen, wie Arbeitslosen oder Studienbeihilfenbezieher, gibt es nochmals 300 Euro obendrauf“, berichtet der St. Pöltner Bundesrat Florian Krumböck.
Die Maßnahmen im Detail
Im Detail beschlossen wurden heute darüber hinaus die Verschiebung der CO2-Bepreisung auf Oktober, das Vorziehen des Familienbonus (2.000 Euro) und die Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022, die Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung), die Verlängerung des Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) bis 2024, der erhöhte Absetzbetrag für 2022 (500 Euro), die Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei sowie die Senkung der Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %) ab 2023.
Weitere Beschlüsse im Herbst
„Weitere Teile des Entlastungspakets, etwa die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung ab 2023, werden bis Herbst beschlossen. Wir sprechen hier von einem dreistufigen Prozess: Jetzt werden in einem ersten Schritt jene Menschen entlastet, die am stärksten von der aktuellen Teuerung betroffen sind – Menschen mit niedrigem Einkommen. Im Herbst greift die Entlastung in der Breite der Bevölkerung, da die Teuerung mittlerweile auch im Mittelstand deutlich spürbar ist. Ab Anfang des nächsten Jahres sorgen strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft“, erläutert Krumböck.
Beispiele für die beschlossene Entlastung:
Ehepaar mit zwei Kindern (10 und 14 Jahre): Sie ist Vollzeitangestellte (2.500 Euro Bruttogehalt) in der öffentlichen Verwaltung, er ist Vollzeitangestellter (1.500 Euro Bruttogehalt) bei einem Handelsunternehmen. Die Entlastung beträgt für diese Familie 2.865 Euro.
Pensionisten-Ehepaar: Sie war lange Hausfrau und dann bei einem Arzt als Sprechstundenhilfe tätig (1.100 Euro Bruttopension), er war Vollzeitangestellter bei einem Versicherungsunternehmen (1.300 Euro Bruttopension). Die Entlastung beträgt für dieses Paar 1.726 Euro.
So viel Geld fließt in deine Gemeinde
Alleine durch die zusätzliche Familienbeihilfe und den Entlastungsbonus fließen hohe Summen an die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden im Bezirk. Hier ein Überblick, wohin wie viel fließt.
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