Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die Bundesregierung heute die adaptierten Regeln für das Tragen von FFP2-Masken vorgestellt. Kurz zusammengefasst: Ab 1. Juni fällt die Maskenpflicht an allen Orten bis auf Kliniken und Pflegeheimen.
Konkret bedeutet diese Regelung, dass die Maskenpflicht etwa in Öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch dem lebensnotwendigen Handel (Supermärkte, Drogerien, etc.) für die kommenden drei Monate bis Ende August ausgesetzt wird. Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Jetzt bleibt die Maskenpflicht nur noch in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen aufrecht.
Sollten die Fallzahlen früher deutlich ansteigen, wird die Maskenpflicht Schritt für Schritt wieder eingeführt. Im Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass diese im Herbst jedenfalls wieder notwendig sein wird.
Yorumlar