Mit den Beschlüssen im National- und Bundesrat werden mit kommendem Jahr verschiedenste Sozialleistungen automatisch wertgesichert, sprich an die Inflation angepasst. Bislang gab es eine solche Automatik nur für Pensionen.
„Wir sprechen hier von einem sozialpolitischen Meilenstein, der nicht nur Rücksicht auf die aktuelle Teuerung nimmt, sondern auch für langfristige Absicherung unserer Sozialleistungen sorgt“, halten dazu die St. Pöltner NÖAAB-Parlamentarier NAbg. Bettina Rausch, NAbg. Fritz Ofenauer und BR Florian Krumböck fest.
„In Zukunft erhalten nicht nur die älteren und ältesten, sondern auch die jungen und jüngsten im Land gemeinsam mit ihren Eltern ihre Wertsicherung. Das ist nicht nur eine echte Hilfe bei der anhaltenden Teuerung. Das ist strukturell festgeschriebene Generationengerechtigkeit“, zeigt sich Bundesrat Florian Krumböck überzeugt.
Was bedeutet die Valorisierung für Familien?
Eine St. Pöltner Familie die im Jänner 2023 ein Kind bekommt, würde in 18 Jahren nach derzeitigem Stand 27.927,60 Euro an Familienbeihilfe, 12.614,40 Euro Kinderabsetzbetrag und 1.000 Euro Schulstartgeld erhalten. Insgesamt 41.542 Euro in eben diesen 18 Jahren.
Mit der Gesetzesänderung sprechen wir für dieses Kind (bei einer angenommenen Inflation von 2,5% jedes Jahr) von 35.962,55 Euro Familienbeihilfe, 16.080,56 Euro Kinderabsetzbetrag und 1.299,25 Euro Schulstartgeld. Insgesamt 53.342,36 Euro. Das bedeutet ein Plus von 11.800 Euro für dieses Kind. Bekommt diese St. Pöltner Familie 3 Jahre später ein zweites Kind, macht die Differenz inklusive Geschwisterstaffelung 28.530 Euro aus.
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